Wie wird Ergotherapie verschrieben
Ergotherapie kann nach eingehender Untersuchung durch den Arzt verordnet werden. Neben der Diagnose werden auf dem Rezept die Behandlungsart sowie die Behandlungseinheiten pro Woche und Therapiezile notiert. Ergotherapeutische Leistungen können zudem neben der ärztlicher Verordnung auch nach oder nach Kostenübernahme durch den Klient selbst oder Dritte (Selbstzahlerpraxis) erfolgen.
Die Behandlungen können entweder in der Praxis oder nach Absprache mit dem verordnenden Arzt im häuslichen Umfeld (Wohnung, Heim) oder in Institutionen (Kindergarten, Schule) verordnet werden.
Nach einer Erstverordnung können je nach Diagnose in der Regel mehrere Folgeverodnungen mit je 10 Behandlungen ausgestellt werden. Es wird pro Diagnose eine Behandlungsobergrenze (Gesamtverodnungsmenge) vorgegeben. Nach einen behandlungsfreien Intervall von 12 Wochen kann die ergotherapeutische Behandlung wieder verordnet werden. Eine längerfristige Behandlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierzu ist ein vom verordnenden Arzt auf der Verordnung eine medizinische Begründung sowie die Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Bis zur Entscheidung durch die Krankenkasse kann die Behandlung weiter erfolgen. Einige Krankenkassen verzichten auf das Genehmigungsverfahren. Gerne erfragen wir bei Ihrer Krankenkasse die Modalitäten für eine längerfristige Behandlung.